HoneyTree

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21.08.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der digitalen Plattform „HoneyTree“ sowie sämtliche damit zusammenhängenden Leistungen, Mitgliedschaften, Inhalte, Marketing- und Werbeaktivitäten.

1.2 Betreiberin der Plattform ist derzeit die RARE Street GmbH, mit Sitz im Kanton St. Gallen, Schweiz. Die Betreiberin ist berechtigt, den Betrieb der Plattform sowie sämtliche Rechte und

Pflichten aus diesen AGB ganz oder teilweise auf eine andere Gesellschaft zu übertragen. In

diesem Fall tritt die Rechtsnachfolgerin vollumfänglich in diese AGB ein.

Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist berechtigt, der Übertragung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mittelung in Textform zu widersprechen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist die Nutzerin bzw. der Nutzer berechtigts, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung ausserordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Erfolgt innerhlab der genannten Frist kein Widerspruch, tritt die Rechtsnachfolgerin vollumfänglich in die Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem jeweiligen Vertragsverhältnis ein.

1.3 Das Angebot richtet sich ausschliesslich an natürlicher Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Massgeblich ist ausschliesslich der deutschen Fassung dieser AGB.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Die Nutzung der Plattform sowie der Abschluss einer Mitgliedschaft sind ausschliesslich

volljährigen und handlungsfähigen Personen (ab 18 Jahren) gestattet.

2.2 Mit der Registrierung oder Nutzung der Plattform bestätigt das Mitglied, das 18. Lebensjahr

vollendet zu haben.

2.3 Minderjährigen ist die Nutzung der Plattform, der Abschluss einer Mitgliedschaft sowie die

Teilnahme an sämtlichen Marketing-, Werbe- oder Promotionsmassnahmen untersagt.

3. Vertragsgegenstand und Rolle von HoneyTree

3.1 HoneyTree betreibt eine digitale Mitgliedschafts- und Vorteilsplattform, welche ihren Nutzern Zugang zu Partnerangeboten, Rabatten, Sonderkonditionen, Informationen sowie weiteren Marketing- und Kommunikationsformaten ermöglicht.

3.2 HoneyTree ist weder Anbieterin, Verkäuferin noch Veranstalterin der durch Partnerunternehmen angebotenen Leistungen oder Produkte. Verträge über solche Leistungen

kommen ausschliesslich zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partnerunternehmen

zustande.

3.3 HoneyTree schuldet weder eine bestimmte Anzahl von Partnerunternehmen noch eine

bestimmte Art, Dauer oder wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einzelner Angebote oder Aktionen.

4. Registrierung und Nutzerkonto

4.1 Pro Person ist nur ein Nutzerkonto zulässig. Nutzerkonten sind persönlich und nicht

übertragbar.

4.2 Das Mitglied ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und korrekte Angaben zu

machen und diese aktuell zu halten.

4.3 HoneyTree ist berechtigt, Nutzerkonten zur Missbrauchs- und Betrugsprävention zu

überprüfen, einzuschränken, zu sperren oder zu löschen.

5. Mitgliedschaft, Preise und Zahlung

5.1 HoneyTree bietet folgende Mitgliedschaften an:

a) Monatsmitgliedschaft: CHF 50.–

b) Jahresmitgliedschaft: CHF 530.–

(jeweils inklusive Mehrwertsteuer)

5.2 Die Mitgliedschaft beginnt mit erfolgreichem Zahlungseingang und gilt für die gewählte

Laufzeit.

5.3 Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, sofern sie nicht spätestens bis zum Ablauf der Abrechnungsperiode gekündigt wird.

Bei Mitgliedschaften mit einer Laufzeit von zwölf Monaten informiert HoneyTree das Mitglied spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform, insbesondere per E-Mail über:

  • Das bevorstehende Ende der laufenden Vertragsperiode;
  • Die automatische Verlängerung und deren Dauer;
  • Den für die verlängerte Vertragsperiode geltende Mitgliedschaftspreis; und
  • Die Möglichkeit, die Mitgliedschaft noch vor der Verlängerung zu kündigen.

Die Mittelung erhält das konkrete Datum, bi zu welchem die Kündigung erklärt werden kann.

5.4 Die Mitgliedschaft kann jederzeit in Textform gekündigt werden. Die Kündigung wird auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode wirksam. Sie muss HoneyTree spätestens am letzten Tag der laufenden Abrechnungsperiode zugehen.

5.5 Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht zurückerstattet. Dies gilt unabhängig von Nutzung, Nichtnutzung, Kündigung, teilweiser Nutzung oder technischen Störungen.

6. Partnerprogramm und Einlösung von Vorteilen

6.1 Partnerunternehmen bieten Rabatte, Vorteile oder Sonderkonditionen auf eigene Rechnung und Verantwortung an. Umfang, Bedingungen und Verfügbarkeit werden ausschliesslich vom jeweiligen Partnerunternehmen festgelegt.

6.2 Die Einlösung von Vorteilen erfolgt gemäss den jeweils geltenden Partnerbedingungen.

HoneyTree übernimmt keine Haftung für die Leistungen der Partnerunternehmen.

6.3 HoneyTree ist berechtigt, Partnerangebote jederzeit zu ändern, einzuschränken oder zu

entfernen.

7. Marketing- und Werbeaktionen

8. Teilnahme an Aktionen und Auswahl von Begünstigungen

9. Preiszuwendungen, Gutscheine und Partnerguthaben

9.1 Preiszuwendungen können insbesondere Sachpreise, Gutscheine oder Partnerguthaben

umfassen. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich

vorgesehen.

9.2 Partnerguthaben sind nicht übertragbar, nicht handelbar und nicht auszahlbar. Sie stellen

weder gesetzliches Zahlungsmittel noch elektronisches Geld dar.

9.3 Partnerguthaben stellen eine freiwillige, zusätzliche Marketingzuwendung dar und sind nicht Bestandteil der entgeltlichen Mitgliedschaft.

Eine Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung für das Entstehen von Partnerguthaben. Die Nutzung kann an technische oder organisatorische Voraussetzungen geknüpft sein.

9.4 Scheidet ein Partnerunternehmen aus dem Netzwerk aus oder entfällt eine Einlösemöglichkeit, informiert HoneyTree die betroffenen Mitglieder, soweit dies vorhersehbar ist, mind. 30 Tage im Voraus in Textform. Ist eine vorgängige Mitteilung nicht möglich, erfolgt die Information unverzüglich nach Kenntnis von HoneyTree.

Bereits bestehende Guthaben können während einer Übergangsfrist von mind. 90 Tagen ab Mitteilungen weiterhin eingelöst werden. HoneyTree kann hierfür eine gleichwertige alternative Einlösemöglichkeit anbieten. Die Übergangsfrist beginnt erst, wenn das Mitglied über das konkrete Verfallsdatum und die verfügbaren Einlösemöglichkeiten informiert wurde.

Nach unbenutztem Ablauf der Übergangsfrist können unentgeltlich gewährte Guthaben ersatzlos verfallen. Entgeltlich erworbene Guthaben dürfen nicht ersatzlos verfallen; für diese ist eine gleichwertige alternative Einlösemöglichkeit oder eine entsprechende Rückerstattung anzubieten.

10. Veranstaltungen

10.1 HoneyTree kann Veranstaltungen kommunizieren oder gemeinsam mit Partnern bewerben.

Sofern HoneyTree nicht ausdrücklich, als Veranstalter bezeichnet wird, erfolgt die Durchführung durch Dritte.

10.2 Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko. HoneyTree schliesst die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im gesetzlich zulässigen Umfang aus.

11. Missbrauch und Sanktionen

11.1 Als missbräuchliche Nutzung gelten insbesondere:

a) das Erstellen oder Verwenden mehrerer Nutzerkonten mit dem Ziel, Mitgliedschaftsvorteile, Guthaben, Vergünstigungen oder Teilnahmebeschränkungen mehrfach in Anspruch zu nehmen;

b) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Angabe falscher, irreführender oder unvollständiger Informationen, sofern diese für die Mitgliedschaft oder die Gewährung von Vorteilen wesentlich sind;

c) die Manipulation von Transaktionen, Guthaben, Bewertungen, Buchungen, Einlösungen oder anderen Plattformfunktionen;

d) die Übertragung, Weitergabe, Veräusserung oder gewerbliche Nutzung von persönlichen Mitgliedschaftsvorteilen, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet ist;

e) die Umgehung technischer Schutz-, Sicherheits- oder Zugangsmassnahmen;

f) der Einsatz automatisierter Verfahren, Programme oder sonstiger technischer Hilfsmittel, welche die Plattform beeinträchtigen, unzulässig auf Daten zugreifen oder Vorteile automatisiert beanspruchen; sowie

g) die Nutzung der Plattform zu rechtswidrigen, betrügerischen oder sonstigen zweckwidrigen Handlungen.

Ein Missbrauch liegt nur vor, wenn aufgrund konkreter und nachvollziehbarer Umstände überwiegende Anhaltspunkte für einen entsprechenden Verstoss bestehen. Bei der Beurteilung werden insbesondere die Schwere, Dauer und Häufigkeit des Verstosses, ein allfälliges Verschulden, der entstandene oder drohende Schaden sowie das Verhalten des Mitglieds bei der Aufklärung berücksichtigt.

11.2 Besteht ein begründeter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung, kann HoneyTree das Nutzerkonto für die Dauer der notwendigen Prüfung vorübergehend ganz oder teilweise einschränken. Das Mitglied wird unverzüglich über den Grund der Einschränkung informiert und erhält eine angemessene Gelegenheit, innerhalb von mindestens zehn Tagen Stellung zu nehmen und entlastende Nachweise einzureichen.

Eine sofortige Sperrung ohne vorgängige Anhörung ist nur zulässig, wenn dies zur Verhinderung eines unmittelbar drohenden Schadens, zur Sicherung der Plattform, zum Schutz anderer Mitglieder oder Partnerunternehmen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Die Anhörung wird in diesem Fall unverzüglich nachgeholt.

11.3 Wird ein Verstoss festgestellt, kann HoneyTree unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls insbesondere folgende Massnahmen ergreifen:

a) eine Verwarnung aussprechen;

b) einzelne Funktionen oder Vorteile vorübergehend einschränken;

c) unrechtmässig erlangte Vorteile oder Guthaben rückgängig machen;

d) das Nutzerkonto vorübergehend sperren; oder

e) bei einem schwerwiegenden, wiederholten oder trotz Verwarnung fortgesetzten Verstoss das Nutzerkonto löschen und die Mitgliedschaft aus wichtigem Grund fristlos beenden.

Die gewählte Massnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zur Art und Schwere des Verstosses stehen. Eine Löschung des Nutzerkontos oder fristlose Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nur, wenn eine mildere Massnahme nicht ausreichend oder aufgrund der Schwere des Verstosses nicht zumutbar ist. Das Mitglied wird über die Entscheidung und deren wesentliche Gründe in Textform informiert.

11.4 Beruht eine Sperrung, Einschränkung oder Beendigung der Mitgliedschaft auf einem vom Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Verstoss, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedschaftsbeiträge. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche.

Kann dem Mitglied kein Verstoss zugerechnet werden oder erweist sich eine Sperrung nach Abschluss der Prüfung als unbegründet, wird der Zugang unverzüglich wiederhergestellt. Konnte das Mitglied die wesentlichen entgeltlichen Leistungen während der Sperrung nicht nutzen, wird die Mitgliedschaft nach Wahl von HoneyTree um die entsprechende Dauer kostenfrei verlängert oder der auf diesen Zeitraum entfallende Mitgliedschaftsbeitrag anteilig zurückerstattet.

Wird eine entgeltliche Mitgliedschaft aus Gründen dauerhaft beendet, die das Mitglied nicht zu vertreten hat, wird der im Voraus bezahlte Mitgliedschaftsbeitrag für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Beendigung anteilig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von HoneyTree beruhen oder gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.

12. Inhalte und Nutzungsrechte

Stellt das Mitglied Inhalte zur Verfügung, räumt es HoneyTree ein zeitlich, räumlich und

inhaltlich unbeschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Nutzung auf der Plattform sowie für Marketing- und Kommunikationszwecke ein.

13. Haftung

13.1 HoneyTree haftet ausschliesslich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

13.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

14. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen

Datenschutzerklärung von HoneyTree sowie nach schweizerischem Datenschutzrecht (DSG) und, soweit anwendbar, nach der DSGVO. HYPERLINK ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG

15. Änderung der AGB

HoneyTree ist berechtigt, diese AGB sowie das Leistungsangebot aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, technischer oder organisatorischen Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder einer Weiterentwicklung der angebotenen Leistungen. Änderungen dürfen die wesentlichen vertraglichen Rechte und Pflichten der Mitglieder nicht unangemessen beeinträchtigen.

Wesentliche Änderungen werden den betroffenen Mitgliedern mind. 30 Tage vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform, insbesondere per E-Mail, mitgeteilt und zusätzlich auf der Plattform veröffentlicht. Die Mittelung bezeichnet die wesentlichen Inhalte der Änderungen, den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens sowie das nachfolgend geregelte Widerspruchs- und Kündigungsrecht.

Das Mitglied kann den Änderungen bis zu deren Inkrafttreten in Textform widersprechen. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist das Mitglied berechtigt, die Mitgliedschaft zu kündigen. Im Voraus bezahlte Mitgliedschaftsbeiträge werden für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig zurückerstattet.

Widerspricht das Mitglied den Änderungen nicht fristgerecht, gelten diese ab dem angekündigten Zeitpunkt als angenommen. HoneyTree weist das Mitglied in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin.

Änderungen, die ausschliesslich zugunsten der Mitglieder erfolgen oder aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben keinen Aufschub dulden, können mit einer kürzeren Ankündigungsfrist oder, soweit erforderlich, mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden. Die Mitglieder werden hierüber unverzüglich informiert.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerischen Rechts.

Kontakt: management@honeytree.world